Reparaturschaden

Wann spricht man von einem Reparaturschaden?

Wenn die in der Kalkulation festgestellten Reparaturkosten niedriger sind als der Wiederbeschaffungswert.

Bei einem Reparaturschaden gibt es verschiedene Möglichkeiten der Abrechnung:

Der Schaden wird in einer Fachwerkstatt repariert. Die Kosten der Reparatur werden in der Regel direkt von der Versicherung an die Werkstatt erstattet.

Der Geschädigte möchte das Fahrzeug nicht reparieren lassen. Hier gibt es 2 verschiedene Abrechnungsmöglichkeiten.

1. Ist der Schaden unter 70% des Wiederbeschaffungswertes, wird sogenannt fiktiv abgerechnet. Der Geschädigte bekommt die Reparaturkosten netto erstattet.
Umsatzsteuer wird immer nur dann ersetzt, wenn diese auch anfällt.

2. Ist der Schaden über 70% des Wiederbeschaffungswert, muss im Gutachten der Wiederbeschaffungswert und der Restwert angegeben werden. Es besteht die möglichkeit der Abrechnung auf Totalschadenbasis.